Treten Mängel oder Schäden beim Bauen auf (sofern Sie es alleine bemerken), können sie das auch mit meiner Hilfe mit erträglichem Aufwand wieder in Ordnung bringen.
Für die Befundaufnahme verfüge ich über viele moderne Messinstrumente und entsprechende Ausrüstung.
Als ersten Schritt versuche ich die Probleme vor Ort mit allen Beteiligten zu lösen. Sollte das nicht möglich sein, wird ein schriftliches Gutachten erforderlich, das Sie oder Ihr Anwalt als Grundlage für Ihre Interessen einsetzen.
Schlimmer ist es, wenn die Baustelle abgeschlossen ist, die Baufirmen bezahlt sind und Sie in den ersten sechs Monaten Mängel feststellen.
Dann müssen Sie die jeweiligen Firmen auffordern diese zu
beheben.
Nach sechs Monaten ändert sich die Beweislast und Sie müssen
den Firmen nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe
vorhanden war.
Die gesetzliche Gewährleistung für Häuser beträgt in Österreich 3 Jahre. Ein Haus sollte aber 30 Jahre nach Erbauung schadensfrei bleiben. Nach drei Jahren hätten Sie nur mehr Zugriff über die Schadensersatzpflicht. Bitte befragen Sie in diesem Fall Ihren Anwalt.
Ich kann ihm dann die technischen Grundlagen für eine Klage in Form eines Privatgutachtens bringen.
Hier ein paar Schadensbeispiele...