Das Privatgutachten ist eines der wichtigsten Beweismittel, um
ein faires Verfahren zu bekommen. Es sind solche, die im
Auftrag einer Partei außerhalb eines Gerichts erstattet
werden.
Die Gegenpartei muss zwar dieses Gutachten nicht akzeptieren,
jedoch unterliegt es im Prozess der freien Beweiswürdigung des
Gerichtes. Es hat hier den Rang einer Privaturkunde.
Das Privatgutachten dient vor allem:
- zur Prozessvermeidung
- zur Prozessvorbereitung
- zur Prozesssteuerung
In der Praxis werden Privatgutachten, die von öffentlich
bestellten Sachverständigen, und damit von zur Objektivität
verpflichteten Fachleuchten erstattet werden, von beiden
Parteien gewürdigt.
Die Vergütung für privat beauftragte
Sachverständigentätigkeiten wird mittels eines Werkvertrages
frei vereinbart.