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Privatgutachten

Privatgutachten

Das Privatgutachten ist eines der wichtigsten Beweismittel, um ein faires Verfahren zu bekommen. Es sind solche, die im Auftrag einer Partei außerhalb eines Gerichts erstattet werden.
Die Gegenpartei muss zwar dieses Gutachten nicht akzeptieren, jedoch unterliegt es im Prozess der freien Beweiswürdigung des Gerichtes. Es hat hier den Rang einer Privaturkunde.

Das Privatgutachten dient vor allem:
- zur Prozessvermeidung
- zur Prozessvorbereitung
- zur Prozesssteuerung

In der Praxis werden Privatgutachten, die von öffentlich bestellten Sachverständigen, und damit von zur Objektivität verpflichteten Fachleuchten erstattet werden, von beiden Parteien gewürdigt.

Die Vergütung für privat beauftragte Sachverständigentätigkeiten wird mittels eines Werkvertrages frei vereinbart.

Kontaktdaten:

Sachverständigen- und Ing.-  Büro Grundner
Inhaber: Ing. Richard Grundner
Hauptplatz 29, 9500 Villach

Tel.: 04242/36 602, Mobil: 0660/25 44 616
office@sv-grundner.at, www.sv-grundner.at 

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