Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person, die auf Grund
besonderen Fachwissens in der Lage ist, beweiserhebliche
Tatsachen festzustellen (Befundaufnahme) oder aus diesen
rechtsrelevante Schlüsse zu ziehen und sie zu begründen
(Gutachtenerstattung).
Er ist ein unabhängiges, zur Objektivität und Unparteilichkeit
verpflichtetes Hilfsorgan des Gerichts und als solche Teil der
Rechtspflege. Er ist Beweismittel im Verfahren und Gehilfe des
Gerichts.
Wozu braucht man SV?
Jede Medaille hat bekanntlich zwei Seiten.
Welche ist die Richtige? Gibt es eine Richtige?
Dies gilt für alle Bereiche des Lebens. Überall, wo sich zwei
Parteien nicht schlüssig sind oder einig werden, wer Recht hat,
wir die Hilfe eines Dritten hinzugezogen. Dieser Dritte kann
ein Richter sein, der zur Lösung von Sachfragen Sachverständige
hinzuziehen kann.
In der Mehrzahl der Fälle im Bauwesen, zu deren Lösung
Sachverständige hinzugezogen werden, geht es um die Frage, ob
ein behaupteter Mangel an einer Handwerksarbeit tatsächlich
feststellbar ist, oder ob kein Mangel vorliegt.
Der Sachverständige ist ausschließlich zur Beantwortung von
Sachfragen zuständig. Er darf keine juristischen Aussagen
tätigen oder in dieser Richtung beraten. Dafür sind Juristen
zuständig
Die stets aktuelle Liste der "Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen" finden Sie unter https://justizonline.gv.at/jop/web/svdo .
Hinweis:
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht geschützt, weshalb
sich jeder so nennen darf. Geschützt sind aber die gerichtlich
vereidigten Sachverständigen mit den oben angeführten
Logos.
Auf dem Markt tummeln sich leider mehrere sogenannte
"Sachverständige", die unter verschiedensten privaten
Dachorganisationen den Anschein unabhängiger Experten
vermitteln.
Es gibt auch keinen gesamteuropäischen
Gerichtssachverständigen, das regelt jedes Land für sich.
Mein Tipp: Vertrauen Sie nur gerichtlich
vereidigten Sachverständigen, die zur Objektivität und
Unabhängigkeit verpflichtet sind.