Vorwort:
Was noch vor wenigen Jahren kaum
vorstellbar war, ist zwischenzeitlich täglich erlebte
Wirklichkeit. Die Europäische Union bestimmt in weiten
Bereichen die nationalen Gesetze, Richtlinien und zahlreichen
Regelungen. Die EU greift in unsere tägliche Arbeit und unser
Leben ein. Ob es nun um die Antidiskriminierungs- oder die
Dienstleistungsrichtlinie geht, es gibt vieles, was direkt oder
indirekt von den EU-Vorgaben betroffen wird.
Auch wir Sachverständige werden uns in Zukunft verstärkt mit
europäischen Regelungen auseinandersetzen müssen. Dabei geht es
nicht allein um diejenigen, die grenzüberschreitend oder für
ausländische Auftraggeber tätig werden, sondern auch um
diejenigen Sachverständigen, die innerhalb Österreichs und für
heimische Auftraggeber Gutachten erstellen. Sie werden
sich auf Neues einzustellen haben. Ob es um Vergütungs- oder
Haftungsfragen geht oder andere Dinge, die Richtung ist klar:
Europäische Vorgaben werden nationales Recht und auch nationale
Gepflogenheiten mit der Zeit ablösen. Was dabei für die
Sachverständigen in Österreich herauskommt, „Zukunft oder
Chaos“, hängt davon ab, ob man sich für diese Neuerungen
wappnet oder nicht. Es ist entscheidend, dass sie alle ihre
Interessen und Positionen in Europa vertreten und auch sichern
werden. Die Dachverbände begleiten diesen europäischen
Anpassungsprozess seit langem und sind bemüht, bewährte
deutsche Methoden und Strukturen in die neuen, von der EU
beeinflussten Gesetze zu „retten“.
Damit der hohe Qualitätsstandard der Sachverständigen auch
zukünftig fortgeschrieben wird, bedarf es vieler
Überzeugungsarbeit. Jetzt müssen die Weichen gestellt werden,
damit das Berufsbild des Sachverständigen ebenso wie der
Begriff des Sachverständigenbeweises in unserem Verständnis auf
europäischer Ebene gesetzlich verankert wird. Daher begleiten
wir die Schaffung eines europäischen Zivilprozessrechtes und
bringen hier unser Wissen und auch unsere Forderungen ein.
Nicht nur die Bundesregierung und das Parlament haben sich viel
für die Zeit ihrer Ratspräsidentschaft vorgenommen, auch wir
müssen alle Anstrengungen unternehmen, um diese Zeit zu nutzen.
Andererseits muss es auch gelingen, die Regulierungswut der
EU-Bürokratie endlich zu bremsen. Wir Sachverständigen können
auf diesem Spielfeld nur dann Erfolge haben, wenn wir
geschlossen für unsere Interessen einstehen.
Es haben sich bereits mehrere Dachverbände für öffentlich
bestellte Sachverständige gegründe, wie z.B. der Europäische
Sachverständigen Verband e.G. (EUSAV) mit Sitz in Hamburg. Er
ist ein Interessenverband von Sachverständigen, Fachgutachtern
und Experten und seit seiner Gründung Mitglied im
Genossenschaftsverband (GVN). Der EUSAV vertritt als
Organisation Sachverständige und Gutachter im gesamten
Europa.
Die Förderung der Qualifikation von Sachverständigen steht im
EUSAV an erster Stelle. Ein weiterer Schwerpunkt ist die
Vermittlung unserer Sachverständigen und Fachexperten, die ihre
Qualifikation unserem Verband nachgewiesen haben. Voraussetzung
für eine Verbandsmitgliedschaft sind eine besondere Sachkunde
sowie ein hohes Know-How in dem jeweiligen Sachgebiet.
Parallel gibt es auch die „Vereinigung zertifizierter
Sachverständiger in der Europäischen Union EWIV“, weitere sind
in Gründung.