In der Praxis und bei größeren Bauvorhaben werden nach Erstattung eines Privatgutachtens von der Gegenseite häufig Gegengutachten vorgebracht. Das hat zur Folge, dass die Tatfrage im Vorfeld nicht eindeutig geklärt ist. Durch ein Schiedsgutachten kann Zeit und Geld gespart werden, in dem die Feststellung bestimmter Tatsachen im Vorfeld einem Sachverständigen anvertraut wird. Gegenstand eines Schiedsgutachtens kann alles sein, was sich mit Hilfe von Sachverständigen begutachten lässt.
Beide Parteien einigen sich im Vorfeld mittels Schiedsvertrag auf einen Sachverständigen, dessen Meinung von beiden Seiten akzeptiert werden muss (Ausnahmen möglich). Durch ein Schiedsgutachten werden im Gegensatz zum Schiedsgericht keine exekutionsfähigen Titel geschaffen.