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Gutachten

Gutachten

Treten Mängel oder Schäden beim Bauen auf (sofern Sie es alleine bemerken), können sie das auch mit meiner Hilfe mit erträglichem Aufwand wieder in Ordnung bringen.

Für die Befundaufnahme verfüge ich über viele moderne Messinstrumente und entsprechende Ausrüstung.

Als ersten Schritt versuche ich die Probleme vor Ort mit allen Beteiligten zu lösen. Sollte das nicht möglich sein, wird ein schriftliches Gutachten erforderlich, das Sie oder Ihr Anwalt als Grundlage für Ihre Interessen einsetzen.

Baumängel und Bauschäden

Schlimmer ist es, wenn die Baustelle abgeschlossen ist, die Baufirmen bezahlt sind und Sie in den ersten sechs Monaten Mängel feststellen.

Dann müssen Sie die jeweiligen Firmen auffordern diese zu beheben.
Nach sechs Monaten ändert sich die Beweislast und Sie müssen den Firmen nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.

Die gesetzliche Gewährleistung für Häuser beträgt in Österreich 3 Jahre. Ein Haus sollte aber 30 Jahre nach Erbauung schadensfrei bleiben. Nach drei Jahren hätten Sie nur mehr Zugriff über die Schadensersatzpflicht. Bitte befragen Sie in diesem Fall Ihren Anwalt.

Ich kann ihm dann die technischen Grundlagen für eine Klage in Form eines Privatgutachtens bringen.


Hier ein paar Schadensbeispiele...

  • Nicht fachgerechtes Überputzen von vielen Leitungen
  • Kondensatbildung Attika
  • Undichtes Flachdach
  • Kondensatbildung
  • Abplatzungen Balkonuntersicht
  • Abgefrorener Oberputz
  • Schimmelbildung im Dachboden
  • Wasserschaden
  • Verfaulter Sparren durch Kondensat
  • Pilzbefall
  • Schimmel, Dampfbremse?
  • Dübelabzeichnung
  • Geschrumpfte Dübel?
  • Auflage Terrassentür mit Blick in den Bodenaufbau...
  • Geeignete Putzträgerplatten?
  • Kapillarität

Kontaktdaten:

Sachverständigen- und Ing.-  Büro Grundner
Inhaber: Ing. Richard Grundner
Hauptplatz 29, 9500 Villach

Tel.: 04242/36 602, Mobil: 0660/25 44 616
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