Sachverständigen und Ingenieurbüro Grundner

Kostenlose Erstberatung unter  +43 660 2544616.

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SCHADENSBEHEBUNG

Gutachten

Treten Mängel oder Schäden beim Bauen auf (sofern Sie es alleine bemerken), können sie das auch mit meiner Hilfe mit erträglichem Aufwand wieder in Ordnung bringen.

Baumangel und Bauschaden

Schlimmer ist es, wenn die Baustelle abgeschlossen ist, die Baufirmen bezahlt sind und Sie in den ersten sechs Monaten Mängel feststellen.

Dann müssen Sie die jeweiligen Firmen auffordern diese zu beheben.
Nach sechs Monaten ändert sich die Beweislast und Sie müssen den Firmen nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.

Die gesetzliche Gewährleistung für Häuser beträgt in Österreich 3 Jahre. Ein Haus sollte aber 30 Jahre nach Erbauung schadensfrei bleiben. Nach drei Jahren hätten Sie nur mehr Zugriff über die Schadensersatzpflicht. Bitte befragen Sie in diesem Fall Ihren Anwalt.

Ich kann ihm dann die technischen Grundlagen für eine Klage in Form eines Privatgutachtens bringen.

Alle Formen meiner schriftlichen Leistungen finden Sie auf den Folgeseiten für die Buttons rechts.